Verkehrsrecht
Das Straßenverkehrsrecht ist für jedermann von Bedeutung, denn jeder Bürger ist Teilnehmer am Straßenverkehr, sei es nun als Fußgänger, als Radfahrer oder als Kraftfahrer. Täglich ereignen sich Unfälle mit Sach- und Personenschäden. Hier gilt, dass guter Rat nicht teuer sein muss: Sind Sie schuldlos an dem Unfall beteiligt, so sind die Anwaltskosten von der Versicherung zu tragen. Fragen Sie uns, welche Ansprüche Sie durchsetzen können. Unsere Tätigkeit umfasst:
- die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung Unfallgeschädigter
- die Vertretung im Bußgeldverfahren
- die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen
In dem Bereich des Verkehrsrechts betreuen Sie Rechtsanwalt Hölck und Rechtsanwalt Steffen.