Erbrecht

Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Grundrecht, Verfügungen über das Eigentum oder anderer veräußerbarer Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben"). Da wir Menschen sterblich sind, werden wir alle irgendwann in die Verlegenheit kommen, etwas zu erben oder zu vererben. Mancher Erbfall hat dabei mehr Ärger als Freude gebracht, weil bei der Abfassung des Testaments die anwaltliche Beratung fehlte oder weil schlichtweg versäumt wurde, Regelungen für den Todesfall zu treffen. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • die inhaltliche Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • die Beratung bei Pflichtteilsansprüchen und -lasten
  • die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • den Schutz des Erben bei überschuldetem Nachlass

In dem Bereich Erbrecht betreut Sie Rechtsanwalt Hölck.



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