Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Die wesentlichen Bestimmungen des Familienrechts befassen sich mit den Folgen einer gescheiterten Ehe. Ehen werden bekanntlich im Himmel geschlossen und auf Erden geschieden. Da die Scheidung häufig weit in die Zukunft reichende Folgen hat, sollten Sie besonderen Wert auf eine gute Beratung legen. Nutzen Sie unsere Kompetenz bei:

  • Ehescheidungen
  • der Regelung des Unterhalts vor und nach einer Scheidung
  • den Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht
  • den Fragen der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung
  • der Regelung des Versorgungsausgleichs
  • der inhaltlichen Gestaltung von Eheverträgen
  • der inhaltlichen Gestaltung von Trennungsvereinbarungen
  • den Fragen zu steuerrechtlichen Folgen bei einer Trennung/Scheidung

In dem Bereich Familienrecht betreuen Sie Rechtsanwalt Hölck und Rechtsanwalt Steffen.



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